ZWANGSVERSTEIGERUNGS- / VOLLSTRECKUNGSRECHT

Wessen Grundstück zu Gunsten der eigenen Gläubiger oder der Gläubiger Dritter belastet ist, kann in die Situation geraten, dass von Gläubigerseite ein Zwangsversteigerungs- und/oder Zwangsverwaltungsverfahren eingeleitet wird. Er läuft dann Gefahr, sein Grundstück zu verlieren, ohne dass das Amtsgericht, bei dem das Verfahren läuft, das Vorgehen des Gläubigers, z. B. die Berechtigung und wirksame Fälligstellung der Forderung, einer rechtlichen Prüfung unterzieht.

In diesem Fall hat schnellstmöglich die rechtliche Auseinandersetzung mit dem betreibenden Gläubiger zu erfolgen. Davon abgesehen handelt es sich bei der Zwangsversteigerung um ein höchst formalisiertes Verfahren. Hier gibt es verschiedene Einfalltore für Formfehler, die Möglichkeiten zur Abwendung unberechtigter Zuschlagsentscheidungen bis hin zur Aufhebung des Zuschlags durch das Beschwerdegericht eröffnen. Die Rechtsanwälte Bach ⋅ Sievers verfügen auf diesem Gebiet über die notwendige Praxis und Erfahrung und können somit ihre Mandanten optimal vertreten.

Des Weiteren begleiten die Rechtsanwälte Bach ⋅ Sievers auch Bietinteressenten, die ein Grundstück ersteigern möchten. Diese können, um die Schwierigkeiten des Zwangsversteigerungsverfahrens rechtssicher zu meistern, kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Außerdem vertreten die Rechtsanwälte Bach ⋅ Sievers ihre Mandanten auch zu sonstigen Zwangsvollstreckungen, wie z. B. Sachpfändungen durch den Gerichtsvollzieher, Forderungspfändungen und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.