Kreditsicherheiten
Schon im Rahmen einer unbeeinträchtigten Kreditbeziehung kann es ratsam sein, die von der Bank oder Sparkasse verlangten Kreditsicherheiten rechtlich prüfen zu lassen, um die eigene Rechtsposition zu erfahren und dem in vielen Fällen gegebenen Bestreben der Bank, eine Übersicherung zu erhalten, entgegenzutreten.
Jedenfalls dann, wenn die Bank zu einer Sicherheitenverwertung übergeht, ist es notwendig, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Rechtsanwälte Bach ⋅ Sievers treten unberechtigten Kreditkündigungen und rechtswidriger Inanspruchnahme von Sicherheiten entgegen.
Kreditnehmer, die Eigentümer eines Grundstückes sind, haben dieses in der Regel zu Gunsten der Bank mit Grundschulden (oder Hypotheken) belastet. Oftmals sind es auch Dritte, wie Angehörige, die ihr Grundstück als Sicherheit gegeben haben. Weil die Banken bei der Grundschuldbestellung fast immer eine sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung verlangen, können sie beliebig die Zwangsversteigerung und/oder Zwangsverwaltung des Grundstückes einleiten, ohne dass ein Gericht vorher die Berechtigung prüft. Dies ist eine besondere Gefahrensituation, die konsequente und sachkundige anwaltliche Vertretung gegenüber dem Kreditinstitut erfordert. Hierbei gilt es u. a., die Rechte aus dem sog. Sicherheitenvertrag, der die Grenzen der Verwertungsbefugnis der Bank aufzeigt einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Standardmäßig verlangen die Banken zudem von den weiteren Beteiligten, wie auch der Ehefrau/dem Ehemann, Bürgschaften, um auch hier eine persönliche Haftung zu begründen. Die Rechtsanwälte Bach ⋅ Sievers sind auch zu Bürgschaftsfragen spezialisiert tätig. Die grundlegende Rechtsprechungsänderung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach Angehörigenbürgschaften bei wirtschaftlicher Überforderung sittenwidrig und damit nichtig sein können, hat Herr Rechtsanwalt Bach erstritten. Ein zu Unrecht in Anspruch genommener Bürger kann außerdem sämtliche Einwendungen erheben, die dem Hauptschuldner hinsichtlich des verbürgten Kredites zustehen.
Die Rechtsanwälte Bach ⋅ Sievers vertreten ihre Mandanten zu sämtlichen weiteren Sicherheiten, wie Abtretungen (Mieten, Lebens- und Rentenversicherungen), Globalzessionen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen (Maschinen, Vorräte, Lager), Patronatserklärungen usw. In der Regel gilt es auch hier, erheblichen Schaden durch engagierte Vertretung abzuwenden. So kann z. B. eine unberechtigte Offenlegung der Globalzession gegenüber den Geschäftspartnern ein Unternehmen in seiner Existenz gefährden.