Privates Bau-/Architektenrecht
Die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens ist für alle Baubeteiligten eine komplexe Angelegenheit von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und erfolgt auf Grundlage umfangreicher Vertragsbeziehungen.
Neben unzureichend dokumentierten oder nachteilig gestalteten Vertragsinhalten sind mangelhafte Planungsleistungen und Bauausführungen sowie eine schlechte Zahlungsmoral die am häufigsten festzustellenden Gründe für rechtliche Streitigkeiten um Vergütungsansprüche, Mängelgewährleistung und Haftung auf Schadenersatz.
Die Rechtsanwälte Bach ⋅ Sievers übernehmen die Sicherung, Durchsetzung und Abwehr solcher Ansprüche einschließlich frühzeitiger Verhandlung praxisgerechter Lösungsansätze zur außergerichtlichen Streitbeilegung, deren Gelingen regelmäßig allen Beteiligten unnötige Kosten und Zeitverluste erspart.