Arzthaftungsrecht

Haben Sie ein rechtliches Problem mit einem ärztlichen Behandlungsfehler oder Operationsfehler? Dann sind die Rechtsanwälte Bach-Sievers Ihre kompetenten Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht. Der Anwalt für Arzthaftungsrecht vertritt die Interessen von Mandanten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherern. Das komplexe Rechtsgebiet Arzthaftungsrecht umfasst den klassischen Kunstfehler ebenso wie den Operationsfehler und den Geburtsschaden.

Was ist Arzthaftungsrecht?

Die Tätigkeiten von Ärzten sind mit einer Reihe von Sorgfaltspflichten verbunden, an die sich Ärzte bei ihren Behandlungen halten müssen. Diese Sorgfaltspflichten folgen aus dem Behandlungsvertrag, der mit der Behandlung zwischen Arzt und Patient zustande kommt. Die Sorgfaltspflichten sind unterschiedlicher Natur. 

Hier geht es zum Beispiel um:

  • Aufklärungspflichten

  • Dokumentationspflichten

  • Organisationspflichten.

Außerdem folgt aus dem Behandlungsvertrag auch, dass der Arzt zwar nicht den Erfolg einer Behandlung schuldet, aber eine Behandlung auf dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse in seinem ärztlichen Fachgebiet.

Fachliche und rechtliche Besonderheiten im Arzthaftungsrecht

Arzthaftung ist eine sehr anspruchsvolle rechtliche Materie. Dem Patienten als medizinischen Laien stehen Ärzte, Haftpflichtversicherer und Krankenhäuser als Kenner der medizinischen Sachfragen gegenüber. Sollte ein grober Behandlungsfehler der Arzthaftung nicht geradezu ins Auge fallen, kommt es bei der Bewertung ärztlichen Handels in der Regel auf gutachterliche Einschätzungen an. Der Anwalt im Arztrecht muss sich seinerseits in die medizinischen Fachfragen und Gutachten hinein denken können, was eine spezielle Expertise und Beschäftigung mit Arzthaftung voraussetzt. Auch Behandlungsfehler im Krankenhaus sind nicht einfach zu bewerten, weil dabei noch die besondere Organisationsstruktur einer Klinik hinzukommt. Ohne einen versierten Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht kommen betroffene Patienten in der Regel nicht weiter, auch, wenn Krankenversicherer eigene Gutachter haben und auch die Ärztekammern Schlichtungsstellen unterhalten.

Die Beweislastumkehr in der Arzthaftung

Wer eine Pflichtverletzung eines Arztes geltend macht, muss in der Regel den Pflichtverstoß nachweisen können. Er muss etwa einen Behandlungsfehler nachweisen. Nur ein grober Behandlungsfehler bei Arzthaftung kann zu Beweiserleichterungen oder sogar einer Beweislastumkehr führen. Dann müsste der Arzt beweisen, dass er sich pflichtgemäß verhalten hat. Bei Lücken in der ärztlichen Dokumentation wird ebenfalls eine Beweislastumkehr möglich.
Die Frage, wer am Ende was bei der Arzthaftung beweisen muss, beschäftigt den Anwalt auch bei Operationsschäden und beim Geburtsschaden. Häufig wird diese Frage besonders komplex, wenn verschiedene mögliche Pflichtverletzungen zusammenkommen. Besonders wichtig ist ein erfahrener Anwalt bei Geburtsschäden, weil auch hier häufig eine ganze Verkettung von Fehlleistungen zusammenwirkt. Eine mögliche Beweislastumkehr in der Arzthaftung prüft der Fachanwalt für Arzthaftung stets bereits am Anfang eines Arzthaftungsfalles.

Ansprüche im Arzthaftungsrecht

Was kann der Anwalt für Arzthaftungsrecht konkret für Sie tun? Der Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht prüft, welche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler, einem Operationsfehler oder einem anderem Pflichtenverstoß von Ärzten und Krankenhäusern geltend gemacht werden können. Dabei geht es um Schadensersatz und vor allem auch um Schmerzensgeld.

Macht etwa Ihr Anwalt Operationsschäden geltend, wird er die Schäden darstellen, die Ihnen aufgrund der ärztlichen Fehlleistung entstanden sind. Das geht über einen möglichen Körperschaden hinaus. Der Kunstfehler kann etwa zu Verdienstausfall, zur Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und vielem mehr führen, was sich als Vermögensminderung darstellen lässt.

Allgemein ist in der Arzthaftung Schmerzensgeld ebenfalls ein für den Patienten entscheidender Anspruch. Schmerzensgeld gilt rechtlich als Schadensersatz für einen immateriellen Schaden nicht vermögensrechtlicher Art. Er hat über Schadensersatz hinaus noch eine Art Sühnefunktion. Die Bezifferung eines Schmerzensgeldanspruches erfolgt dabei für jeden einzelnen Fall individuell. Bereits ergangene Urteile der zivilgerichtlichen Oberlandesgerichte bieten dem Anwalt im Arztrecht Anhaltspunkte zur möglichen Höhe eines Schmerzensgeldanspruches.

Der Arzthaftungsprozess

In manchen Fällen reicht es für eine Regulierung von Ansprüchen, wenn der Anwalt einen Behandlungsfehler außergerichtlich geltend macht. In besonders eindeutigen Konstellationen lenken dann Haftpflichtversicherer ein und erkennen zumindest Teile von Ansprüchen an.
In einigen Fällen wird auch gemeinsam mit Schieds- und Schlichtungsstellen bei Krankenversicherern über den medizinischen Dienst oder die Ärztekammern eine Einigung erzielt. Oft aber muss der Fachanwalt für Arzthaftung die Ansprüche des Mandanten gerichtlich geltend machen. Es kommt zum Arzthaftungsprozess, der mit den entsprechenden gutachterlichen Stellungnahmen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ob für Operationsfehler Schmerzensgeld eingeklagt wird oder Geburtsschäden vom Anwalt geltend gemacht werden, immer kommt es zu einem komplexen Gerichtsprozess vor dem Zivilgericht.
Ein Arztfehler, der vom Arzt oder Krankenhaus bestritten wird, führt zu einer umfassenden Würdigung des Sachverhalts und gerade beim Operationsfehler sowie beim Geburtsschaden zu einer ebenso umfangreichen Begutachtung der medizinischen Hintergründe. Ihnen als Mandant steht auch dabei der Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht kompetent und umsichtig zur Seite.

Arzthaftungsrecht bei Bach-Sievers

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen der Arzthaftung. Ob grober Behandlungsfehler der Arzthaftung, ob Aufklärungs- oder Dokumentationsfehler. So macht Ihr Anwalt Operationsschäden für Sie geltend. Auch für Geburtsschäden ist der Anwalt Ansprechpartner. Ob klassischer Kunstfehler eines niedergelassenen Arztes oder Behandlungsfehler Kim Krankenhaus, wir helfen Ihnen weiter.

Behandlungsfehler und Verjährung

Sollten Sie einen Kunstfehler annehmen, suchen Sie zeitnah Beratung bei Ihrem Anwalt für Arzthaftungsrecht. Die Komplexität im Arzthaftungsrecht fordert viel Zeit, um Sachverhalte zu bewerten.
Es muss eine mögliche Beweislastumkehr der Arzthaftung geprüft werden, es müssen Gutachten eingeholt werden. Manche Folgen eines Kunstfehlers zeigen sich nicht gleich. Gerade, wenn Geburtsschäden vom Anwalt geltend gemacht werden sollen, erkennen Betroffene mögliche Arztfehler erst später. Damit beim Behandlungsfehler die Verjährung für Sie nicht zum Verlust der Ansprüche führt, wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Anwalt im Arztrecht. Er weiß genau, worauf es bei der dreijährigen Verjährungsfrist im Arzthaftungsrecht ankommt und wann die Frist zu laufen beginnt.