Seit dem 26.07.2012 gibt es das „Mediationsgesetz“. Rechtliche Konflikte können nunmehr im außergerichtlichen Bereich auf der Grundlage des Mediationsgesetzes geregelt werden und im gerichtlichen Verfahren weiterhin die Mediation über den so genannten „Güterichter“ erfolgen. Mediation bietet sich in vielerlei Rechtsgebieten an: Gesellschaftsrecht, üblichem Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Bankrecht, Erbrecht und weiteren Rechtsgebieten.
Den Parteien geht es in der Mediation um eine „Win-Win“-Lösung. Eine schnelle und kostengünstige Regelung ist das erstrebte Ziel mit möglicher Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung bzw. Vertragsbeziehung oder eben auch deren Beendigung.
Die Sachebene
Hier geht es darum, welches Sachproblem liegt dem Konflikt zu Grunde?
Welche Fakten müssen berücksichtigt werden?
Welche Positionen von den Parteien werden formuliert?
Welche Interessen stehen dahinter?
Die Beziehungsebene
Wie weit ist der Konflikt bereits eskaliert?
Welche Bedürfnisse (wie Respekt, Vertrauen, Anerkennung u.a.) sind bei den Parteien unerfüllt und mit zu berücksichtigen?
Welche Voraussetzungen beinhalten die unterschiedlichen Wahrnehmungen der Parteien?
Die Verfahrensebene
An welcher Stelle des Verfahrens befindet sich der Konflikt?
Verläuft die Mediation für alle Streitparteien transparent?
Ist ein sicherer Rahmen (Vertraulichkeit) gewährleistet, der die Öffnung der Streitparteien fördert?
Die Eigenverantwortlichkeit der Streitparteien
Mediation geht von der Grundannahme aus, dass die Streitparteien am besten wissen, wie der Konflikt zu lösen ist.
Der Mediator soll auf Grund seiner Kommunikationsfähigkeiten und entsprechendem psychologischen Einfühlungsvermögen den Parteien bei der Findung der Lösung hilfreich zur Seite stehen.
Der Mediator hat die Allparteilichkeit (Unabhängigkeit) zu beachten.
Mediationswissenschaftler haben dabei folgende Stadien der Eskalation zwischen Parteien ausfindig gemacht:
Erste Eskalationsstufe: Verhärtung
Zweite Eskalationsstufe: Debatte und Polemik
Dritte Eskalationsstufe: Taten statt Worte
Vierte Eskalationsstufe: Images und Koalitionen
Fünfte Eskalationsstufe: Gesichtsverlust
Sechste Eskalationsstufe: Drohstrategien
Siebte Eskalationsstufe: Begrenzte Vernichtungsschläge
Achte Eskalationsstufe: Zersplitterung
Neunte Eskalationsstufe: Gemeinsam in den Abgrund
(Friedrich Glasel, „Stufen der Konflikteskalation“)
Der Mediator sollte im Übrigen eine qualifizierte Ausbildung als Mediator mit möglichst nachgewiesenem Ausbildungsstundenmodell von über 200 Ausbildungsstellen nachweisen können und neben seiner juristischen Fachkenntnis auch großes psychologisches Einfühlungsvermögen haben.