Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist unabhängig davon, ob es sich um eine Personengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder sonstige Gesellschaftsformen handelt, vielfach eine konkrete Frage des Gesellschaftsvertrages. Vor allem in schwierigen Zeiten muss der Gesellschaftsvertrag sich bewähren, was er nur können wird, wenn zuvor die gesellschaftsvertraglichen Regelungen interessengerecht und nach Möglichkeit bereits vorbeugend ausgestaltet, anlässlich sich verändernder Rahmenbedingungen überprüft und sodann rechtzeitig mit der gebotenen Sorgfalt unter Ausnutzung vorhandener Gestaltungsspielräume angepasst wurden.
Hierfür stehen Ihnen die Rechtsanwälte Bach • Sievers mit ihrer Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Aus dem Gesellschaftsverhältnis ergeben sich zudem regelmäßig nicht unerhebliche Haftungsrisiken für die Gesellschafter und die zur Vertretung berufenen bzw. für die Kontrolle zuständigen Organe und Personen, insbesondere in sich abzeichnenden Krisensituationen. Die hierbei zu beachtenden Verhaltensanforderungen sind zahlreich und vielschichtig vom Gesetzgeber geschaffen worden, darunter etwa seit dem 01.11.2008 durch das MoMiG besonders umfangreich angeordnete Verschärfungen der Haftung im Rahmen einer GmbH, wonach in mehrfacher Hinsicht erweitere Prüfungs- und Beobachtungspflichten für Geschäftsführer einer GmbH und teilweise auch GmbH-Gesellschafter gelten.
Solche Haftungsrisiken möglichst frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden ist eines der Ziele, welches die Rechtsanwälte Bach • Sievers bei der Beratung ihrer Mandanten verfolgen. Darüber hinaus übernehmen die Rechtsanwälte Bach • Sievers in solchen Angelegenheiten die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme. In Mehrpersonengesellschaften ergibt sich weitergehender Bedarf für eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung vor allem dann, wenn die Vorstellungen der Gesellschafter zu wesentlichen Einzelfragen, oder aber grundlegend zu den Zielen der Gesellschaft nicht mehr übereinstimmen bzw. sich sogar in gegenläufige Richtung entwickeln.
Aus solchen Abstimmungsproblemen resultieren regelmäßig rechtliche Probleme bei der Bildung und Umsetzung eines Mehrheitswillens innerhalb der Gesellschaft mit u. a. sich stellenden Fragen zur Rechtmäßigkeit der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, der Ausübung von Stimmrechten und von Beschlussinhalten. In besonders konfliktträchtigen Konstellationen steht dann häufig die Beurteilung der Wirksamkeit von einseitig ergriffenen Maßnahmen im Vordergrund, welche die Rechtsstellung eines Gesellschafters bzw. den Fortbestand der Gesellschaft insgesamt angreifen.
Die Rechtsanwälte Bach • Sievers zeigen ihren Mandanten bei solchen Gesellschafterstreitigen und Gesellschafterauseinandersetzungen regelmäßig konstruktive Lösungsansätze auf und übernehmen weiterhin die Beratung sowie Vertretung im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen, Beschlussanfechtungen, Schadenersatzverpflichtungen bei insbesondere Verstößen gegen gesellschaftsvertragliche Treuepflichten, Abfindungsansprüchen, Auseinandersetzungsguthaben etc.