Ernst-August Bach

Rechtsgebiete / Tätigkeitsschwerpunkte

  • Bankrecht

  • Bürgschaftsrecht

  • Gesellschaftsrecht

  • Unternehmensinsolvenzrecht

  • Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation in zivilrechtlichen Angelegenheiten

Bank-, Gesellschafts-, Unternehmens-, Vertrags-, Erb- und Wettbewerbsrecht sowie Verwaltungsrecht

Werdegang

Rechtsanwalt Ernst-August Bach absolvierte seine juristische Ausbildung in Hamburg und ist seit 1982 Rechtsanwalt. Er war zunächst in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, bevor er die Kanzlei am 01.01.1984 gründete. Als Bankrechtsspezialist hat Rechtsanwalt Bach grundlegende Entscheidungen für Kreditnehmer erstritten, darunter im Jahre 1993 eine bis heute maßgebende Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Gunsten vermögensloser Ehefrau und Kinder im Bürgschaftsrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung nicht nur speziell im Zivilrecht und Bankrecht, sondern auch im Wirtschaftsrecht allgemein als auch im Wirtschaftsstrafrecht in der Verteidigung von Unternehmen und Selbstständigen.

Berechtigung

Rechtsanwalt Bach ist vertretungsberechtigt an allen Oberlandesgerichten und Landgerichten sowie Amtsgerichten. Rechtsanwalt Bach ist Wirtschaftsmediator.

Publikationen

Rechtsanwalt Ernst-August Bach ist Verfasser des in der Edition Praxis Wissen erschienenen Ratgebers "Die Bank als Gegner, Vorsorge und Gefahrenabwehr gegenüber der eigenen Bank", erschienenen im Verlag BuinessVillage GmbH, Göttingen