Sachkompetenz
Flexibilität
Spezialisierung
Rechtsanwaltskanzlei Bach • Sievers in Hannover
Warum wir?
Komplexe Problemstellungen erfordern die entsprechende Expertise für deren Lösung. Ob gerichtlich oder außergerichtlich, unser Team aus Fachanwälten bietet Ihnen Orientierung und die nötige Unterstützung bei Ihren Problemen.
Erfahrung und Flexibilität charakterisieren die Arbeit unserer Anwälte. Ihr Rechtsbeistand steht Ihnen persönlich und individuell zur Seite – stets mit dem festen Fokus auf die umfassende Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Sehr gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Rechtssicherheit.
Rechtsgebiete in unserer Kanzlei in Hannover
Bankrecht
Streit mit der eigenen Bank, etwa bei Kreditverträgen, Widerrufsfällen oder Sicherheiten? Wir vertreten Sie gegenüber Kreditinstituten und setzen Ihre Ansprüche durch.
Kreditsicherungsrecht
Rund um Bürgschaften, Grundschulden und andere Sicherheiten beraten wir Sie auch schon, bevor Risiken entstehen – und wenn Sicherungen in Anspruch genommen sind.
Kapitalanlagerecht
Fehlberatung bei Geldanlagen kann teuer werden. Wir prüfen Ihren Fall und verfolgen Schadensersatzansprüche gegen Banken und Anlageberater.
Privates Bau- und Architektenrecht
Bei Streitigkeiten rund um Bauverträge, Mängel oder Architektenhonorare stehen wir Bauherren und Auftraggebern zur Seite.
Maklerrecht & Immobilienrecht
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Immobilienmaklern; außerdem bei Kauf, Verkauf und Streit um eine Immobilie.
Zwangsversteigerungs- und Vollstreckungsrecht
Droht eine Zwangsversteigerung oder Zwangsvollstreckung, bekommen Sie von uns schnelle und erfahrene Unterstützung.
Gesellschaftsrecht
Von der Gründung bis zum Gesellschafterstreit begleiten wir Unternehmen und deren Gesellschafter in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Presse- und Äußerungsrecht
Unwahre Behauptungen oder rechtswidrige Berichterstattung? Wir setzen Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüche durch.
Arzthaftungsrecht
Bei Behandlungsfehlern erstreiten wir für unsere Mandanten Schadensersatz und Schmerzensgeld, teils deutlich über den erwarteten Beträgen.
Mediation
Seit dem 26.07.2012 gibt es das „Mediationsgesetz“. Im außergerichtlichen Bereich ist Mediation nur noch für Rechtsanwälte, die Mediator sind, oder andere Mediatoren möglich.
Historie
Seit 1984 in Hannover
1984 hat Rechtsanwalt Bach die Kanzlei Bach • Sievers in Hannover gegründet. Schon sehr früh hat sich die Sozietät auf die Gebiete Wirtschafts- und Zivilrecht spezialisiert. Heute beraten und vertreten sechs Rechtsanwälte ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, auch vor den Landesgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Spezialisierung, Kompetenz und Erfahrung charakterisieren die Arbeit der Kanzlei Bach • Sievers. Zu unseren Stärken gehören außerdem Flexibilität sowie die engagierte und umfassende Wahrnehmung der Mandanteninteressen.
Unsere Kernkompetenz: Bankrecht
Schon früh hat sich die Kanzlei einen Namen im Bankrecht gemacht. Der komplexe Schwerpunkt mit Gebieten wie Kreditrecht, Kapitalanlagenrecht, Kreditsicherheiten, Unternehmensbankrecht, Basel II/Rating und Bürgschaftsrecht wird hoch spezialisierte Rechtsanwälte bearbeitet: Herrn Bach, Herrn Dr. Friedhoff und Herrn Schröpfer.
Die Rechtsanwälte Bach und Dr. Friedhoff sind die unter anderem die Verfasser des Ratgebers "Die Bank als Gegner".
Immobilienrecht und Zwangsvollstreckung
Das Immobilienrecht sowie das Zwangsversteigerungs- und Zwangsvollstreckungsrecht sind derweil die Spezialgebiete der Rechtsanwälte Herrn Schröpfer, Frau Schophaus und Herrn Leek.
Arzthaftung, Erbrecht und Familienrecht mit Wirtschaftsfokus
Wirtschaftsrechtlich orientiert und spezialisiert liegen die Kompetenzen der Kanzlei Bach • Sievers ebenfalls im Arzthaftungsrecht, Erbrecht und Scheidungsrecht. Diese Fachgebiete werden durch Herrn Rechtsanwalt Sievers bearbeitet. Speziell im Arzthaftungsrecht ist es Herrn Rechtsanwalt Frank Albert Sievers dabei in einer Vielzahl von Fällen gelungen, Schadensersatzleistungen für Klienten zu erstreiten, die betragsmäßig weit über den, in Rechtsprechung und Literatur veröffentlichten, Höchstbeträgen liegen.
Häufige Fragen
Rechtsanwalt Bach hat die Kanzlei 1984 in Hannover gegründet. Heute beraten und vertreten sechs Rechtsanwälte unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
Unser Schwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalanlagerecht sowie im Immobilien- und Zwangsvollstreckungsrecht. Daneben beraten wir im Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Bau- und Architektenrecht, Presse- und Äußerungsrecht sowie im Arzthaftungsrecht.
Im Bankrecht, mit den Schwerpunkten Kreditrecht, Kapitalanlagenrecht, Kreditsicherheiten, Unternehmensbankrecht und Bürgschaftsrecht, sind bei uns Ernst-August Bach, Dr. Volker Friedhoff und Stefan Schröpfer tätig.
Ja. Seit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes 2012 bieten wir Mediation als Alternative zum klassischen gerichtlichen Verfahren an.
Telefonisch unter 0511 340980, per E-Mail an info@bach-sievers.de oder persönlich in der Leonhardtstraße 8, 30175 Hannover.
Bei einer unerwarteten Kreditkündigung durch die Bank sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Bankrecht hinzuziehen. Wir prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war, und setzen uns gegen die drohende Verwertung von Sicherheiten zur Wehr. Zum Bankrecht >
Wenn eine Bank oder ein Anlageberater Sie fehlerhaft beraten hat und Ihre Geldanlage dadurch Verluste eingefahren hat, prüfen wir Ihren Fall im Kapitalmarktrecht und verfolgen mögliche Schadensersatzansprüche.
Es ist ratsam, von der Bank verlangte Sicherheiten wie Grundschulden frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen, um einer möglichen Übersicherung entgegenzutreten, bevor es zu einem Streitfall kommt.
Ja, wir begleiten auch Bietinteressenten, die ein Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben möchten.
Rechtsanwalt Bach hat 1993 eine bis heute maßgebliche Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten vermögensloser Ehefrauen und Kinder im Bürgschaftsrecht erstritten; außerdem die grundlegende Rechtsprechungsänderung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach Angehörigenbürgschaften bei wirtschaftlicher Überforderung sittenwidrig und damit nichtig sein können.