Bankrecht

Die Kanzlei Bach • Sievers vertritt ausschließlich Bankkunden / Kreditnehmer / Unternehmer gegen Kreditinstitute (Banken / Sparkassen). Die von den Rechtsanwälten Bach • Sievers zu lösenden Probleme der Bankkunden beziehen sich auf Immobiliendarlehen / Unternehmenskredite oder Kapitalanlagen. Die Bankkunden sehen sich stets einem "übermächtigen finanziell starken Gegner" ausgesetzt.

Hier helfen die Rechtsanwälte Bach • Sievers mit ihrer spezialisierten Kenntnis im Bankrecht. Die Kanzlei Bach • Sievers hat hierbei erfolgreich bis zum Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof und verschiedenen Oberlandesgerichten und Landgerichte Erfolge für die Bankkunden erzielt. Neben dem seit über 30 Jahren anwaltlich im Bankrecht tätigen Rechtsanwalt Bach sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Es geht für die Bankkunden oft um den Erhalt ihrer wirtschaftlichen Existenz, welches sich insbesondere auch durch die Abwehr von Zwangsversteigerungs-/ Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Banken zeigt.

Oft fehlt den Bankkunden die notwendige Kenntnis für einen rechtlichen Ansatzpunkt einer banklichen Falschberatung, einer fehlerhaften Kreditkündigung, falscher Kontenführung und Zinsberechnung (falsche Wertstellungen und Zinsanpassungen), falsch in Gang gesetzte Existenzgründungsfinanzierungen, insbesondere auch die Einbeziehung öffentlicher Kreditfördermittel. Weiterer Schwerpunkt sich in der Überprüfung von Sanierungsvorhaben bzw. -krediten zeigt. All die vorgenannten anzugreifenden banklichen Fehlverhalten können für den Bankkunden Schadenersatzansprüche gegen die Bank auslösen.

Ein weiterer beachtlicher Problembereich für jeden Kreditkunden sind die Kreditsicherungen, die der Bank zu geben waren. Hierbei kann es sich um angreifbare Grundschuldbestellungen (Übersicherung oder Freigabeansprüche) handeln. Unwirksamkeit sonstiger Banksicherheiten, insbesondere sittenwidrige Bürgschaften (ursächlich hierfür die elementare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch Rechtsanwalt Bach erstritten), fehlerhafte Abtretung von Grundschulden an die Bank sowie zu Unrecht vereinnahmte Erlöse aus Zwangsversteigerungen der Bank. Nicht zu vergessen ist auch das bankaufsichtliche Recht (MaRisk, KWG, Basel III-Rating), welches den Banken zwischenzeitlich Verhaltensmaßregeln aufgibt, die die Bank/Kreditinstitute zu beachten haben.

Vorzugsweise werden von den Rechtsanwälten Bach • Sievers die banklichen Streitigkeiten außergerichtlich erledigt bzw. eine sinnvolle Lösung mit dem Kreditinstitut gesucht, welches die Bankkunden nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich entlastet.