Maklerrecht

Die Rechtsanwälte Bach ⋅ Sievers beraten und vertreten sowohl Makler als auch Maklerkunden in Streitigkeiten wegen Bezahlung bzw. Rückzahlung einer Maklerprovision. Die Voraussetzungen, unter denen ein Makler eine Provision verdient hat, variieren je nach Art der Maklertätigkeit und lassen sich regelmäßig nur anhand der im Einzelfall einschlägigen Rechtsprechung klären.

Darüber hinaus haben Makler, aber auch Maklerkunden in Anbahnung bzw. bei Durchführung eines Maklervertrages weitergehende Pflichten zu beachten, deren Verletzung den Makler bzw. den Maklerkunden zur Forderung von Schadenersatz berechtigen kann. Insoweit wird von den Rechtsanwälten Bach ⋅ Sievers die Durchsetzung bzw. Abwehr auch solcher Schadenersatzansprüche übernommen.